Zuschläge in der Pflege: Was steuerfrei ist und was dir netto bleibt
Nachtdienst, Wochenende, Feiertag: In der Pflege gehören Zuschläge zum Alltag. Das Gute daran: Ein großer Teil davon ist steuerfrei. Wir erklären, wie das funktioniert.
Die steuerfreien Sätze nach § 3b EStG
Das Einkommensteuergesetz legt fest, bis zu welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei bleiben. Die Prozentsätze beziehen sich auf deinen Grundlohn:
| Arbeitszeit | Steuerfrei bis |
|---|---|
| Nachtarbeit (20–6 Uhr) | 25 % |
| Nachtarbeit 0–4 Uhr, wenn vor 0 Uhr begonnen | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 50 % |
| Feiertage und Silvester ab 14 Uhr | 125 % |
| Heiligabend ab 14 Uhr, 25./26. Dezember, 1. Mai | 150 % |
Wichtig: Der Grundlohn wird für die Steuerfreiheit mit höchstens 50 € pro Stunde angesetzt. In der Sozialversicherung sind die Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde beitragsfrei.
Und wenn der Zuschlag höher ist?
Zahlt dein Arbeitgeber mehr als den steuerfreien Satz, ist nur der darüber liegende Teil steuerpflichtig. Den höheren Zuschlag bekommst du trotzdem in voller Höhe. Beispiel Sonntag: Bei MedEngel bekommst du 100 % Sonntagszuschlag. Davon sind 50 % steuerfrei, die übrigen 50 % werden normal versteuert.
Die Zuschläge bei MedEngel
- Nachtarbeit: 25 %, zwischen 0 und 4 Uhr 40 %
- Samstag: 50 %
- Sonntag: 100 %
- Feiertage: 125 %
- Überstunden: 25 %
Samstags- und Überstundenzuschläge sind nicht nach § 3b EStG begünstigt und werden normal versteuert. Wie viel du mit deinen Diensten verdienst, zeigt dir unser Gehaltsrechner.
Mehr Netto durch Zuschläge? Bei MedEngel zahlen wir übertariflich und mit starken Zuschlägen.
Jetzt bewerbenQuellen
- § 3b EStG – Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- lohn-info.de: Steuer- und beitragsfreie Zuschläge
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.