Warum ist das Netto in der Zeitarbeit oft höher?
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu festen Prozentsätzen steuerfrei. Wer viele Nacht- und Wochenenddienste übernimmt, behält deshalb mehr Netto vom Brutto. Dazu kommt bei auswärtigen Einsätzen die Verpflegungspauschale (VMA) von 28 € pro vollem Tag, die weder versteuert noch verbeitragt wird.
Was fließt in die Berechnung ein?
Stundenlohn nach Fachbereich, Monatsstunden (Vollzeit 170 oder 151 Stunden, Teilzeit oder Minijob mit Beispiel-Diensten am Wochenende oder in der Nacht),Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste à 7,5 Stunden, Überstunden, Einspringprämie, Wechselprämie von 250 € im Monat und die Extra-Prämie von 250 € ab 170 Stunden. Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.