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Zeitarbeit in der Pflege: Deine Rechte als Leiharbeitnehmer:in

Zeitarbeit in der Pflege heißt nicht „Arbeit zweiter Klasse“. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) schützt dich mit klaren Regeln. Die wichtigsten im Überblick.

Du bist bei uns angestellt

In der Arbeitnehmerüberlassung ist dein Arbeitgeber der Personaldienstleister, also MedEngel. Wir zahlen dein Gehalt, deinen Urlaub und deine Zuschläge. Die Klinik oder Einrichtung, in der du arbeitest, ist der Entleiher. Personaldienstleister brauchen dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. MedEngel besitzt diese Erlaubnis seit März 2026.

Equal Pay nach 9 Monaten

Nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kunden hast du einen gesetzlichen Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte (Equal Pay). Tarifverträge können davon abweichen, zum Beispiel über Branchenzuschläge.

Höchstens 18 Monate beim selben Entleiher

Du darfst nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an dieselbe Einrichtung überlassen werden. Frühere Einsätze zählen mit, wenn die Unterbrechung nicht länger als drei Monate war.

Du wirst vorher informiert

Vor jedem Einsatz muss dir dein Arbeitgeber mitteilen, dass du als Leiharbeitnehmer:in tätig wirst. So weißt du immer, wo du stehst.

Tarifvertrag GVP

MedEngel ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP). Für dein Arbeitsverhältnis gilt das GVP-Tarifwerk. Bei MedEngel zahlen wir darüber hinaus übertariflich. Informationen zum Tarifvertrag findest du im Mitarbeiterportal.

Fair, transparent, übertariflich: Lerne MedEngel kennen.

Für Pflegekräfte

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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