Minijob in der Pflege 2026: Die neuen Regeln im Überblick
Viele Pflegekräfte verdienen neben ihrer Hauptstelle mit einzelnen Diensten dazu. Seit 2026 gelten dafür neue Grenzen. Hier sind die wichtigsten Zahlen.
Die Zahlen für 2026
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Weil der Mindestlohn 2026 auf 13,90 € gestiegen ist, liegt die Verdienstgrenze jetzt bei 603 € im Monat. Oberhalb davon beginnt der sogenannte Übergangsbereich (Midijob), der von 603,01 € bis 2.000 € reicht.
Darf ich die Grenze überschreiten?
Gelegentlich ja: Die Grenze darf in bis zu zwei Monaten im Jahr unvorhersehbar überschritten werden, etwa wenn du kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringst. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht in den Midijob.
Rentenversicherung im Minijob
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich auf Antrag befreien lassen. Neu ab 1. Juli 2026: Eine frühere Befreiung kannst du einmalig rückgängig machen. Danach ist keine erneute Befreiung mehr möglich.
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Minijob anfragenQuellen
- Minijob-Zentrale: Minijob 2026 – mehr Verdienst, neue Regeln und Änderungen
- ver.di: Minijob 2026 – Verdienstgrenze 603 Euro & alle Regeln
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.