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Minijob in der Pflege 2026: Die neuen Regeln im Überblick

Viele Pflegekräfte verdienen neben ihrer Hauptstelle mit einzelnen Diensten dazu. Seit 2026 gelten dafür neue Grenzen. Hier sind die wichtigsten Zahlen.

Die Zahlen für 2026

13,90 €gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde
603 €Minijob-Verdienstgrenze pro Monat
7.236 €Verdienstgrenze im Jahr

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Weil der Mindestlohn 2026 auf 13,90 € gestiegen ist, liegt die Verdienstgrenze jetzt bei 603 € im Monat. Oberhalb davon beginnt der sogenannte Übergangsbereich (Midijob), der von 603,01 € bis 2.000 € reicht.

Darf ich die Grenze überschreiten?

Gelegentlich ja: Die Grenze darf in bis zu zwei Monaten im Jahr unvorhersehbar überschritten werden, etwa wenn du kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringst. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht in den Midijob.

Rentenversicherung im Minijob

Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich auf Antrag befreien lassen. Neu ab 1. Juli 2026: Eine frühere Befreiung kannst du einmalig rückgängig machen. Danach ist keine erneute Befreiung mehr möglich.

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Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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